29.12.2013

Onlinetest für die Einführung der Rechtswissenschaften

Seit dem Herbstsemester 2013 gilt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die angepasste Studienordnung. Seit der Einführung des Bolognasystems an der RWF im Jahr 2006 stellt sie die grösste Revision des Studiensystems dar. Statt wie bisher halbjährlich finden nun die Prüfungen im Bachelor fast ausschliesslich im Sommer statt. Beim Nichtbestehen von Prüfungen können diese erst ein Jahr später wiederholt werden. Einen genauen Überblick über den Aufbau des Studiums ist in der Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu finden.

Eine der wenigen Bachelorprüfungen, die im Herbst absolviert werden, ist „Einführung in die Rechtswissenschaft“. Dieses Modul gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete und über Grundsätze der Rechtswissenschaft. Das Modul ist Teil des Assessmentjahres, in welchem die Eignung für das Studium überprüft werden soll. Das Assessmentjahr besteht neben dem Onlinetest aus vier schriftlichen Jahresprüfungen und einer schriftlichen Fallbearbeitung.

Bereits vor der Revision wurde das Modul per „Multiple Choice Prüfung“ abgelegt. Im bis 2006 geltenden Lizsystem wurde für dieses Modul sogar kein Leistungsnachweis verlangt.
Seit Herbst 2013 wird die Prüfung erstmals mit einem Onlinetest abgeschlossen. Dieser kann innerhalb der Prüfungsphase mehrmals wiederholt werden. Der Test kann Zuhause gelöst werden. Es wird von der Universität nicht kontrolliert, ob jemand bei der Prüfung Hilfe hat.

In der Sonntagspresse vom 29.12.13 äusserten sich verschiedene Stimmen kritisch zu diesem Testmodus. Es wird befürchtet, dass durch diesen Prüfungsmodus die Qualität des Studiums leidet.
Dieser Befürchtung kann entgegnet werden, dass „Einführung in die Rechtswissenschaft“ einst gar nicht geprüft wurde. Es stellt sich berechtigterweise die Folgefrage, wieso hier überhaupt eine Prüfung abgelegt werden muss. Wie Pascal Ritter in seinem Kommentar richtig festhält, muss seit der Einführung des Bolognasystems jedes Fach, das mit Credits belohnt wird, mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Daher muss seit Bologna auch dieses Fach irgendwie geprüft werden.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat mit dieser neuen Lösung versucht, diesen Umständen gerecht zu werden. Die Befürchtung, dass sich jemand durch diese Prüfung seinen Notenschnitt aufbessert, ist unbegründet, da die Prüfung nur mit „Pass or Fail“ bewertet wird.
Es ist falsch, von den Durchführungsmodalitäten eines einzigen Tests auf die Qualität des Studiums zu schliessen. In den bisherigen Medienberichten fehlt die Gesamtsicht auf das revidierte Studium an Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.

Seit der Revision im Herbst finden die Prüfungen ab der Aufbaustufe nur noch jährlich statt. Dadurch konzentriert sich der Prüfungsstoff auf einen einzigen Zeitpunkt. Die Studierenden müssen sich über das ganze Jahr auf die Prüfungen vorbereiten und sind gezwungen, sich intensiver mit dem Stoff zu befassen. Da die Prüfungen in der Aufbaustufe nur jährlich wiederholt werden können, erhöht sich der Druck zusätzlich. Dies macht es für die Studierenden nicht einfacher. Hinzu kommt, dass die Assessmentprüfungen nur einmal wiederholt werden können. Auch für das Studium nach dem Assessment sind die Anforderungen massiv gestiegen, da die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten stark reduziert wurde.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Modul „Einführung in die Rechtswissenschaft“ durch die Revision wahrscheinlich einfacher zu bestehen ist als früher. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Qualität: Gesamthaft wird das Bachelorstudium durch die Revision anspruchsvoller.

20 Kommentare:

  1. Gibt es dieses Onlinetest immer noch?

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  2. Die Technologie entwickelt sich schneller denn je und schneller als Sie denken. Diese aufkommende Tekhnologie wird unsere Lebensweise verändern

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    İ8MFC

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