19.06.2014

1B_406/2013: Beschlagnahme eines Motorads trotz "ideeller Beziehung" des Lenkers


Sachverhalt:
Im Urteil 1B_406/2013 des Bundesgerichts musste das BG über die Beschlagnahme eines Motorrades entscheiden. Gemäss Untersuchungen der Polizei habe X am 16.07.2013 als Lenker eines Motorrades auf der Letzistrasse in Ganterschwil (Höhe Hochfeld, Fahrtrichtung Lütisburg) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um mindestens 71 km/h (nach Sicherheitsabzug) überschritten. Es wurde gegen X daher wegen des Verdachts der qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln (Art.90 Abs. 3 SVG) ermittelt. Am 17.07.2013 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft das verwendete (geleaste) Motorrad per Verfügung als Beweismittel, zur Kostendeckung und im Hinblick auf eine richterliche Einziehung (Art. 90a SVG). Eine vom Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde wies die Anklagekammer des Kantons St. Gallen am 3. Oktober 2013 ab.

Gegen den Entscheid der Anklagekammer gelangte der Beschuldigte mit Beschwerde vom 13. November 2013 an das Bundesgericht. Er beantragt im Hauptstandpunkt die Aufhebung des angefochtenen Entscheides bzw. der Beschlagnahme.


Erwägungen:
Der Beschwerdeführer macht (in der Hauptsache) geltend, die Voraussetzungen einer strafprozessualen Einziehungsbeschlagnahmung seien nicht erfüllt. Insbesondere sei ihm keine skrupellose Fahrweise vorzuwerfen und erscheine die Beschlagnahme unnötig und unverhältnismässig.

29.12.2013

Onlinetest für die Einführung der Rechtswissenschaften

Seit dem Herbstsemester 2013 gilt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die angepasste Studienordnung. Seit der Einführung des Bolognasystems an der RWF im Jahr 2006 stellt sie die grösste Revision des Studiensystems dar. Statt wie bisher halbjährlich finden nun die Prüfungen im Bachelor fast ausschliesslich im Sommer statt. Beim Nichtbestehen von Prüfungen können diese erst ein Jahr später wiederholt werden. Einen genauen Überblick über den Aufbau des Studiums ist in der Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu finden.

Eine der wenigen Bachelorprüfungen, die im Herbst absolviert werden, ist „Einführung in die Rechtswissenschaft“. Dieses Modul gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete und über Grundsätze der Rechtswissenschaft. Das Modul ist Teil des Assessmentjahres, in welchem die Eignung für das Studium überprüft werden soll. Das Assessmentjahr besteht neben dem Onlinetest aus vier schriftlichen Jahresprüfungen und einer schriftlichen Fallbearbeitung.

Bereits vor der Revision wurde das Modul per „Multiple Choice Prüfung“ abgelegt. Im bis 2006 geltenden Lizsystem wurde für dieses Modul sogar kein Leistungsnachweis verlangt.
Seit Herbst 2013 wird die Prüfung erstmals mit einem Onlinetest abgeschlossen. Dieser kann innerhalb der Prüfungsphase mehrmals wiederholt werden. Der Test kann Zuhause gelöst werden. Es wird von der Universität nicht kontrolliert, ob jemand bei der Prüfung Hilfe hat.

In der Sonntagspresse vom 29.12.13 äusserten sich verschiedene Stimmen kritisch zu diesem Testmodus. Es wird befürchtet, dass durch diesen Prüfungsmodus die Qualität des Studiums leidet.
Dieser Befürchtung kann entgegnet werden, dass „Einführung in die Rechtswissenschaft“ einst gar nicht geprüft wurde. Es stellt sich berechtigterweise die Folgefrage, wieso hier überhaupt eine Prüfung abgelegt werden muss. Wie Pascal Ritter in seinem Kommentar richtig festhält, muss seit der Einführung des Bolognasystems jedes Fach, das mit Credits belohnt wird, mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Daher muss seit Bologna auch dieses Fach irgendwie geprüft werden.

28.05.2013

multisensory law on youtube

Das berühmte Video zu BGE 133 III 257 von Arnold Rusch ist witzig, informativ und richtig kreativ.
In weniger als vier Minuten erklären die Playmobilfiguren und Darth Vader den Bundesgerichtsentscheid und lassen Juristinnen und Juristen mit einem kleinen Schmunzeln und einem grossen AHA-Effekt zurück.
Wir haben mit Arnold Rusch gesprochen und nach dem Hintergrund dieser Videos gefragt.
Das Interview ist in der aktuellen Ausgabe des N'jus erschienen und kann hier gelesen werden:
Darth Vader und die Mülleramazonenpapageien

Das Video zu den Mülleramazonenpapageien und zum  Menzi-Muck-Rundholzfall sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Viel Spass.

Das aktuelle N'Jus, die Zeitschrift der Zürcher Jusstudierenden, ist im RWI  der Universität Zürich erhältlich oder kann bestellt werden unter blog@fvjus.ch

06.11.2012

4A_278/2012: Mäklerlohn - Leicht verdientes Geld?

In BGE 4A_278/2012 hatte das Bundesgericht zu entscheiden ob ein vereinbarter Mäklerlohn nach OR 417 unverhältnismässig hoch sei. Ein Auftraggeber rügte, das sein Makler verglichen mit dem betriebenen Aufwand ein übersetztes Honorar einstreiche. Der Entscheid des Bundesgerichts reiht sich in eine bestehende Reihe von Entscheiden über diese Frage ein und konkretisiert so die Rechtsprechung weiter.
 

02.11.2012

4A_127/2012 und 4A_141/2012: Retrozessionen für Banken sind des Teufels, das Beratungshonorar will aber auch niemand bezahlen!

Im vorliegenden Fall (BGer 4A_127/2012 und 4A_141/2012, zur Publikation vorgesehen) stand die UBS (Beklagte) und ihre Vermögensverwaltung im Zentrum. Ein Kunde rügte die Verletzung der Herausgabepflicht gemäss auftragsrechtlichem Vertragsverhältnis (OR 400 I), weil die Beklagte konzernfremde und konzerninterne Retrozessionen (in casu Bestandespflegekommissionen) dem Kunden nicht offengelegt und weitergeleitet hat. Nach diesem Verdikt aus Lausanne sind Vermögensberater und ihre Anwaltskanzleien mit Bestimmtheit in Unruhe.

27.10.2012

4A_10/2012: Bin ich Aktionär?

Am Mittwoch hat das Bundesgericht einen Entscheid veröffentlicht, der am 2. Oktober 2012 ergangen ist. In 4A_10/2012 stand die Anfechtung eines GV-Beschlusses im Zentrum, wobei das Bundesgericht sich mit der Frage beschäftigen musste, ob der anfechtende Kläger auch wirklich Aktionär geworden ist.

24.10.2012

4A_391/2012: Stillstand der Klagefrist nach Schlichtungsversuch

Das Schlichtungsverfahren muss rasch erledigt werden, weshalb der in ZPO 145 normierte Fristenstillstand dabei ausdrücklich nicht gilt. Die Frage ist jedoch, ob der Stillstand auf die Einreichungsfrist der Klage nach erfolglosem Schlichtungsversuch i.S.v. ZPO 209 Anwendung findet.

Das Bundesgericht bejahte die Geltung des Fristenstillstandes bei der Klagefrist nach ZPO 209 im heute aufgenommenen Urteil 4A_391/2012 vom 20. September 2012 (Leitentscheid).

20.09.2012

4A_60/2012: Verantwortlichkeit in der Genossenschaft

Sachverhalt 

Die Genossenschaft Q wurde im Jahr 1997 gegründet. A, B, C und D bildeten seit der Gründung bis August 2007 deren Verwaltung. Die Y AG gewährte der Genossenschaft im Jahr 1997 im Zusammenhang mit einem Projekt für die Erstellung einer Eishalle ein Darlehen von Fr. 260'000.

18.08.2012

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Abmahnindustrie



Der deutsche BGH hat am 10.08.2012 ein Urteil veröffentlicht, dass eine ganz neue Dimension der Abmahnwellen auslösen könnte. Folgendes war zu entscheiden:

16.08.2012

4A_74/2012: Verantwortlichkeit bei Darlehensgewährung im Konzern

Das Bundesgericht hat heute einen Entscheid (4A_74/2012) veröffentlicht, der vom 18. Juni stammt. Dieser befasst sich mit der Problematik der Darlehensgewährung einer Muttergesellschaft an ihre offenbar überschuldete Tochtergesellschaft. In Frage stand die Verantwortlichkeit des VR-Präsidenten der Muttergesellschaft.