Sicht vom Rothorngebiet aufs Matterhorn |
Der Sachverhalt:
Am 19. Januar 2008 gingen um ca. 14:30 Uhr im Skigebiet „Rothorn
paradise“ in Zermatt spontan zwei Lawinen nieder. Eine der Lawinen verschüttete
eine geöffnete Piste. Dabei wurde eine Person unter den Schneemassen begraben. Die Person wurde
noch lebend geborgen und ins Spital geflogen. Jedoch überlebte das Opfer
nicht. Ein Sicherheitskonzept gab es für diese Pisten nicht.
Der damalige Pisten- und Rettungsschef der Bergbahnen Zermatt wurde
daraufhin wegen fahrlässiger Tötung und der fahrlässigen Störung des
öffentlichen Verkehrs angeklagt. Das Bezirksgericht Visp hat ihn von den
Vorwürfen freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung beim Kantonsgericht
Wallis ein. Das Kantonsgericht hiess die Berufung gut, und verurteilte den
Beklagten zu 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, wobei es die Strafe mit einer
Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen hat. Das Bundesgericht hat sich nun mit der Beschwerde des Beklagten ausseinandergesetzt (Urteil des Bundesgerichts 6B_518/2011).