29.12.2013

Onlinetest für die Einführung der Rechtswissenschaften

Seit dem Herbstsemester 2013 gilt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die angepasste Studienordnung. Seit der Einführung des Bolognasystems an der RWF im Jahr 2006 stellt sie die grösste Revision des Studiensystems dar. Statt wie bisher halbjährlich finden nun die Prüfungen im Bachelor fast ausschliesslich im Sommer statt. Beim Nichtbestehen von Prüfungen können diese erst ein Jahr später wiederholt werden. Einen genauen Überblick über den Aufbau des Studiums ist in der Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu finden.

Eine der wenigen Bachelorprüfungen, die im Herbst absolviert werden, ist „Einführung in die Rechtswissenschaft“. Dieses Modul gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete und über Grundsätze der Rechtswissenschaft. Das Modul ist Teil des Assessmentjahres, in welchem die Eignung für das Studium überprüft werden soll. Das Assessmentjahr besteht neben dem Onlinetest aus vier schriftlichen Jahresprüfungen und einer schriftlichen Fallbearbeitung.

Bereits vor der Revision wurde das Modul per „Multiple Choice Prüfung“ abgelegt. Im bis 2006 geltenden Lizsystem wurde für dieses Modul sogar kein Leistungsnachweis verlangt.
Seit Herbst 2013 wird die Prüfung erstmals mit einem Onlinetest abgeschlossen. Dieser kann innerhalb der Prüfungsphase mehrmals wiederholt werden. Der Test kann Zuhause gelöst werden. Es wird von der Universität nicht kontrolliert, ob jemand bei der Prüfung Hilfe hat.

In der Sonntagspresse vom 29.12.13 äusserten sich verschiedene Stimmen kritisch zu diesem Testmodus. Es wird befürchtet, dass durch diesen Prüfungsmodus die Qualität des Studiums leidet.
Dieser Befürchtung kann entgegnet werden, dass „Einführung in die Rechtswissenschaft“ einst gar nicht geprüft wurde. Es stellt sich berechtigterweise die Folgefrage, wieso hier überhaupt eine Prüfung abgelegt werden muss. Wie Pascal Ritter in seinem Kommentar richtig festhält, muss seit der Einführung des Bolognasystems jedes Fach, das mit Credits belohnt wird, mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Daher muss seit Bologna auch dieses Fach irgendwie geprüft werden.

28.05.2013

multisensory law on youtube

Das berühmte Video zu BGE 133 III 257 von Arnold Rusch ist witzig, informativ und richtig kreativ.
In weniger als vier Minuten erklären die Playmobilfiguren und Darth Vader den Bundesgerichtsentscheid und lassen Juristinnen und Juristen mit einem kleinen Schmunzeln und einem grossen AHA-Effekt zurück.
Wir haben mit Arnold Rusch gesprochen und nach dem Hintergrund dieser Videos gefragt.
Das Interview ist in der aktuellen Ausgabe des N'jus erschienen und kann hier gelesen werden:
Darth Vader und die Mülleramazonenpapageien

Das Video zu den Mülleramazonenpapageien und zum  Menzi-Muck-Rundholzfall sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Viel Spass.

Das aktuelle N'Jus, die Zeitschrift der Zürcher Jusstudierenden, ist im RWI  der Universität Zürich erhältlich oder kann bestellt werden unter blog@fvjus.ch