Am Mittwoch hat das Bundesgericht einen Entscheid veröffentlicht, der am 2. Oktober 2012 ergangen ist. In 4A_10/2012 stand die Anfechtung eines GV-Beschlusses im Zentrum, wobei das Bundesgericht sich mit der Frage beschäftigen musste, ob der anfechtende Kläger auch wirklich Aktionär geworden ist.