Am Mittwoch hat das Bundesgericht einen Entscheid veröffentlicht, der am 2. Oktober 2012 ergangen ist. In 4A_10/2012 stand die Anfechtung eines GV-Beschlusses im Zentrum, wobei das Bundesgericht sich mit der Frage beschäftigen musste, ob der anfechtende Kläger auch wirklich Aktionär geworden ist.
Posts mit dem Label Aktienrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Aktienrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
27.10.2012
16.08.2012
4A_74/2012: Verantwortlichkeit bei Darlehensgewährung im Konzern
Das Bundesgericht hat heute einen Entscheid (4A_74/2012) veröffentlicht, der vom 18. Juni stammt. Dieser befasst sich mit der Problematik der Darlehensgewährung einer Muttergesellschaft an ihre offenbar überschuldete Tochtergesellschaft. In Frage stand die Verantwortlichkeit des VR-Präsidenten der Muttergesellschaft.
11.08.2012
4A_410/2011: Verantwortlichkeit des VR und der Geschäftsführung der ehemaligen Swissair?
Im Rahmen der Abwicklung der Swissair-Gruppe ist im Juli nach über 10 Jahren seit dem Konkurs im 2001 das erste zivilrechtliche Urteil des Bundesgerichts ergangen:
21.05.2012
4A_554/2011: "Eins nach dem anderen" - Zu den Anforderungen an die Sonderprüfung im Aktienrecht
Das Bundesgericht befasste sich in dem im Februar 2012 erschienenen Urteil (4A_554/2011; zur Publikation vorgesehen) mit den Anforderungen an das Verfahren der aktienrechtlichen Sonderprüfung gemäss Art. 697a ff. OR.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer, Aktionär zweier Gesellschaften, verlangte mittels mehrerer Schreiben an den Verwaltungsrat der jeweiligen Gesellschaften die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung. Als der VR untätig blieb, klagte der Beschwerdeführer vor Gericht auf Einsetzung eines Sonderprüfers.
Labels:
Aktienrecht,
Bundesgericht,
Gesellschaftsrecht,
Kontrollrecht
18.05.2012
4A_412/2011: "Wenn sich zwei streiten..." Pattsituation unter Aktionären
Mit Entscheid vom 4. Mai 2012 (4A_412/2011;
zur Publikation vorgesehen) hat das Bundesgericht einmal mehr die
Rechtsprechung zu Art. 731b OR und Art. 736 Ziff. 4 OR bestätigt:
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Im genannten Fall bestand in der X AG
folgende Pattsituation: Die anteilshälftigen (50%) Aktionäre A und B waren so
sehr zerstritten, dass sie keinen Beschluss über die Einsetzung einer
Revisionsstelle zustande brachten.
Abonnieren
Posts (Atom)