30.05.2012

Staatsverträge vors Volk-Schaden oder Nutzen für die Demokratie?

Gestern fand an der Universität Zürich ein Podium zur aktuellen Volksinitiative der AUNS „Staatsverträge vors Volk“ statt.
Das Forum Aussenpolitk „foraus“ lud zur Diskussionsrunde: Mit einem Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und einer anschliessenden Podiumsdiskussion mit Kathy Riklin (CVP), Christoph Mörgeli (SVP), Hans-Ueli Vogt (SVP) und Markus Hutter (FDP).

Die Initiative
Die Anzahl abgeschlossener Staatsverträge hat in den letzten Jahren zugenommen und auch in den Medien ist das Thema stark vertreten: Wer darf im Namen der Schweiz einen Vertrag mit anderen Staaten abschliessen? Die Globalisierung, zunehmende Komplexität und internationale Vernetzung verlangt von den Akteuren enge und effiziente Vertragsverhandlungen. Insbesondere werden dabei immer mehr multilaterale Verträge abgeschlossen.

Die Initianten fordern vor diesem Hintergrund eine Erweiterung des obligatorischen Referendums in Art. 140 BV . Diese soll dem Volk mehr Mitbestimmungsrechte in der Aussenpolitik bringen. Die Kriterien, ob über einen Staatsvertrag obligatorisch ein Mehr der Stände und des Volkes zustande kommen muss, würden neu in Art. 140 Abs 1. lit. d aufgezählt. Ob diese gegeben sind, entschiede die Bundesversammlung.

Zu dieser Initiative nahmen gestern die geladenen Gäste Stellung.

Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga

„Was braucht es für eine Demokratie? Was sind die fundamentale Bedeutung und Voraussetzungen für eine direkte Demokratie? Sie braucht klare Regeln. Verständlich, voraussagbar und nachvollziehbar müssen diese sein.“
Die Bundesrätin betont das hervorragende System, welches die Schweiz in ihrem politischen Wesen einzigartig macht.

Gerade dieses System räume dem Volk enormes Mitspracherecht in der Aussenpolitik ein. Bei zentralen Weichenstellungen fände bereits eine obligatorische Abstimmung statt und für weitere Verträge stehe das fakultative Referendum zur Verfügung.

Letztes Jahr unterstanden 21 Staatsverträge dem fakultativen Referendum. Für keinen Vertrag wurde dieses ergriffen.

Hauptkritik galt den auslegungsbedürftigen Begriffen im Initiativtext: Wie weit geht der "wichtige Bereich"? Diese Auslegung sei politische Willkür, da das Parlament sie vornehme. Ausserdem seien sich die Initianten untereinander nicht einig, welche Staatsverträge in diesen Bereich fallen sollen.

"Es fehlen klare Regeln."

Demokratie als System: Dass Volksvertreter Entscheidungen fällen, sei Teil der Delegation, welche unabdingbar in einem demokratischen System sei. Demokratische Legitimation ist also nicht nur über das direkte Mitspracherecht erreicht, sondern über mehrere Ebenen möglich und sogar nötig.

„Sind wir eine bessere Demokratie, wenn wir über mehr abstimmen?“ Die Bundesrätin verweist erneut auf die Doppelbesteuerungsabkommen, über welche einzeln abgestimmt werden müsste, käme die Initiative zustande.

Die Bundesrätin stellte sich nochmal hinter die Empfehlung des Gesamtbundesrats und der Mehrheit des Parlaments für die Abstimmung am 17. Juni 2012.

Podiumsdiskussion

Die vier Gäste gaben sich einer emotionsgeladen Diskussion hin. Markus Hutter und Käthy Rikli lehnten die Initiative klar ab, aus ökonomischen wie auch praktischen Gründen. Die Initiative blockiere die Wirtschaft, mache die Schweiz zu einem unsicheren Vertragspartner und erschwere die parlamentarische Funktionsweise.

Dagegen hielten Christoph Mörgeli und Hans-Ueli Vogt. Betont wurde diesseits, dass die Volksrechte auf jeden Fall gestärkt werden müssten. Auch aus juristischer Sicht sei es logisch, dass über Staatsverträge mit Verfassungsrang unbedingt abgestimmt werden müsse.

Hutter warf in die Runde, dass die Wirtschaft geschlossen gegen die Initiative steht.

Aus juristischer Sicht warf Vogt noch ein, dass über den Beitritt zur EMRK nie abgestimmt wurde, obwohl 1972 über das Freihandelsabkommen mit der EU dies der Fall war. Weiter sei die Auslegung des Initiativtextes nach Trau und Glauben vorzunehmen und nicht per se als politisch und unmöglich einzustufen.

Wichtig schien Mörgeli und Vogt, dass die Stände, welche durch Staatsverträge direkt betroffen werden, über diese auch abstimmen können.

Die Abstimmung zum diskutierten Thema findet am 17. Juni 2012 statt.

Zu dem Thema hat Prof. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller ein Gutachten zu Handen von economiesuisse verfasst. Auch hat das "foraus" ein Diskussionspaper herausgegeben.


21 Kommentare:



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