28.05.2013

multisensory law on youtube

Das berühmte Video zu BGE 133 III 257 von Arnold Rusch ist witzig, informativ und richtig kreativ.
In weniger als vier Minuten erklären die Playmobilfiguren und Darth Vader den Bundesgerichtsentscheid und lassen Juristinnen und Juristen mit einem kleinen Schmunzeln und einem grossen AHA-Effekt zurück.
Wir haben mit Arnold Rusch gesprochen und nach dem Hintergrund dieser Videos gefragt.
Das Interview ist in der aktuellen Ausgabe des N'jus erschienen und kann hier gelesen werden:
Darth Vader und die Mülleramazonenpapageien

Das Video zu den Mülleramazonenpapageien und zum  Menzi-Muck-Rundholzfall sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Viel Spass.

Das aktuelle N'Jus, die Zeitschrift der Zürcher Jusstudierenden, ist im RWI  der Universität Zürich erhältlich oder kann bestellt werden unter blog@fvjus.ch

06.11.2012

4A_278/2012: Mäklerlohn - Leicht verdientes Geld?

In BGE 4A_278/2012 hatte das Bundesgericht zu entscheiden ob ein vereinbarter Mäklerlohn nach OR 417 unverhältnismässig hoch sei. Ein Auftraggeber rügte, das sein Makler verglichen mit dem betriebenen Aufwand ein übersetztes Honorar einstreiche. Der Entscheid des Bundesgerichts reiht sich in eine bestehende Reihe von Entscheiden über diese Frage ein und konkretisiert so die Rechtsprechung weiter.
 

02.11.2012

4A_127/2012 und 4A_141/2012: Retrozessionen für Banken sind des Teufels, das Beratungshonorar will aber auch niemand bezahlen!

Im vorliegenden Fall (BGer 4A_127/2012 und 4A_141/2012, zur Publikation vorgesehen) stand die UBS (Beklagte) und ihre Vermögensverwaltung im Zentrum. Ein Kunde rügte die Verletzung der Herausgabepflicht gemäss auftragsrechtlichem Vertragsverhältnis (OR 400 I), weil die Beklagte konzernfremde und konzerninterne Retrozessionen (in casu Bestandespflegekommissionen) dem Kunden nicht offengelegt und weitergeleitet hat. Nach diesem Verdikt aus Lausanne sind Vermögensberater und ihre Anwaltskanzleien mit Bestimmtheit in Unruhe.

27.10.2012

4A_10/2012: Bin ich Aktionär?

Am Mittwoch hat das Bundesgericht einen Entscheid veröffentlicht, der am 2. Oktober 2012 ergangen ist. In 4A_10/2012 stand die Anfechtung eines GV-Beschlusses im Zentrum, wobei das Bundesgericht sich mit der Frage beschäftigen musste, ob der anfechtende Kläger auch wirklich Aktionär geworden ist.

24.10.2012

4A_391/2012: Stillstand der Klagefrist nach Schlichtungsversuch

Das Schlichtungsverfahren muss rasch erledigt werden, weshalb der in ZPO 145 normierte Fristenstillstand dabei ausdrücklich nicht gilt. Die Frage ist jedoch, ob der Stillstand auf die Einreichungsfrist der Klage nach erfolglosem Schlichtungsversuch i.S.v. ZPO 209 Anwendung findet.

Das Bundesgericht bejahte die Geltung des Fristenstillstandes bei der Klagefrist nach ZPO 209 im heute aufgenommenen Urteil 4A_391/2012 vom 20. September 2012 (Leitentscheid).

20.09.2012

4A_60/2012: Verantwortlichkeit in der Genossenschaft

Sachverhalt 

Die Genossenschaft Q wurde im Jahr 1997 gegründet. A, B, C und D bildeten seit der Gründung bis August 2007 deren Verwaltung. Die Y AG gewährte der Genossenschaft im Jahr 1997 im Zusammenhang mit einem Projekt für die Erstellung einer Eishalle ein Darlehen von Fr. 260'000.

18.08.2012

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Abmahnindustrie



Der deutsche BGH hat am 10.08.2012 ein Urteil veröffentlicht, dass eine ganz neue Dimension der Abmahnwellen auslösen könnte. Folgendes war zu entscheiden:

16.08.2012

4A_74/2012: Verantwortlichkeit bei Darlehensgewährung im Konzern

Das Bundesgericht hat heute einen Entscheid (4A_74/2012) veröffentlicht, der vom 18. Juni stammt. Dieser befasst sich mit der Problematik der Darlehensgewährung einer Muttergesellschaft an ihre offenbar überschuldete Tochtergesellschaft. In Frage stand die Verantwortlichkeit des VR-Präsidenten der Muttergesellschaft.

11.08.2012

4A_410/2011: Verantwortlichkeit des VR und der Geschäftsführung der ehemaligen Swissair?

Im Rahmen der Abwicklung der Swissair-Gruppe ist im Juli nach über 10 Jahren seit dem Konkurs im 2001 das erste zivilrechtliche Urteil des Bundesgerichts ergangen:

06.07.2012

Amtlicher Verteidiger - Parteizugehörigkeit als Wahlkriterium? 1C_131/2012

Die Ausgangslage:

Nach der neuen StPO erhält ein Beschuldigter in folgenden Fällen einen amtlichen Verteidiger: In Fällen in denen die notwendige Verteidigung vorliegt, der Beschuldigte keine Wahlverteidigung bestellt, der Wahlverteidigung das Mandat entzogen wurde oder sie es niedergelegt hat und die beschuldigte Person nicht innert Frist eine neue Wahlverteidigung bestimmt oder die beschuldigte Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Verteidigung zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist (Art. 132 Abs. 1 StPO).

Nach welchen Kriterien die amtlichen Verteidiger den Beschuldigten zugeteilt werden, ist den Kantonen überlassen. In Zürich hat die Oberstaatsanwaltschaft ein "Büro für amtliche Mandate" eingerichtet. Dort werden die Mandate der alphabetischen Reihenfolge nach verteilt. Kompliziertere Fälle werden an erfahrenere Strafverteidiger vergeben. Bei diesem Prozedere besteht jedoch die Gefahr, dass ungeeignete Anwälte den Mandanten zugeteilt werden und ein Verfahren wiederholt werden muss.

Einen anderen Weg geht der Kanton Luzern. Dort wählt der Regierungsrat aus der Liste der zugelassenen Anwälten mehrere amtliche Verteidiger (§7a Anwaltsgesetz Luzern).